Rechtsberatung

Ihr Recht – unse­re Ver­ant­wor­tung.

Recht­li­che, steu­er­li­che und wirt­schaft­li­che Sach­ver­hal­te sind zwangs­läu­fig mit­ein­an­der ver­bun­den. Dabei wird die­ses Netz durch lau­fen­de Ände­run­gen sei­tens des Gesetz­ge­bers, der Recht­spre­chung und der Finanz­ver­wal­tung ste­tig neu geformt.

Um Sie sicher und gekonnt durch den Irr­gar­ten des deut­schen Steu­er­rechts zu lei­ten, run­den wir unser Ange­bot mit einer umfas­sen­den Rechts­be­ra­tung ab. Dies ermög­licht es uns und Ihnen das Ziel einer wirt­schaft­lich und steu­er­lich opti­mier­ten Lösung auf direk­tes­ten Weg zu errei­chen.

Dabei liegt der Schwer­punkt auf dem Gesellschafts‑, Vertrags‑, Arbeits- und Steu­er­straf­recht. Dane­ben ver­ste­hen wir uns bei recht­li­chen Pro­ble­men als ers­te Anlauf­stel­le für den Man­dan­ten, um eine recht­li­che Ein­schät­zung, einen Rat oder ggf. eine Emp­feh­lung auf spe­zia­li­sier­te Anwalts­kol­le­gen zu geben.